Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kitzingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kitzingen kommen bzw. sich nicht in Kitzingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Kitzingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Kitzingen befindet sich im nordbayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und ist als Große Kreisstadt Sitz des Landratsamts Kitzingen.
Kitzingen liegt 20 km nordwestlich von der Universitäts- und Regierungsstadt Würzburg und 34 km nördlich von der Industriestadt Schweinfurt entfernt.
Neben Kitzingn liegen die Gemeinden Schwarzach am Main, Großlangheim, Rödelsee, Mainbernheim, Marktsteft, Sulzfeld am Main, Ochsenfurt, Biebelried, Buchbrunn, Mainstockheim, Albertshofen und Dettelbach.
Die Stadt umfasst ein Gebiet von 4.699 ha, welches zurzeit von 22.429 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.
Der Ortsname ist auf die Geschichte der Stadt Kitzingen zurückzuführen. Die Gründungssage erzählt von einem Schäfer Kitz oder Chiez, welcher den verlorenen Handschuh bzw. Schleier der Hadeloga fing.
In Kitzingen gibt es einige Bauwerke und Sehenswürdigkeiten zu entdecken, dazu zählen die Alte Mainbrücke welche die rechtsmainische Altstadt von Kitzingen mit der linksmainischen Vorstadt Etwashausen verbindet. Weiterhin den Falterturm, welcher für seinen krummen Helm bekannt ist. Die Wehranlage umfasste ursprünglich mehr als 30 Türme. Die Alte Synagoge wurde in den 1990er Jahren aufwendig restauriert und dient heute als Kulutrraum und Konzertsaal.
Verschiedene Vereine gestalten das Freizeitleben der Einwohner von Kitzingen mit, dazu gehören unteranderem folgende Sport- und Freizeitvereine: Fußballvereinigung Bayern Kitzingen 1911 e.V., Siedler-Sport-Verein 1949 e.V., TSV Hohenfeld 1911 e.V., Königlich Privilegierte Schützengesellschaft von 1408 Kitzingen, Luftsportclub Kitzingen e.V. (ältester Luftsportverein Bayerns), Kitzinger Ruderverin von 1897 e.V..
Wichtige Anlaufstellen:
Stadtverwaltung:
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen
Bauamt:
Schulhof 2
97318 Kitzingen
Landratsamt:
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Amtsgericht:
Friedenstraße 3A
97318 Kitzingen