Baugutachter Kitzingen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. Architekt Rolf Hofmann Kitzingen
Dipl.-Ing. Architekt

Rolf Hofmann

Bausachverständiger und Baugutachter

Am Marbach 3
97350 Mainbernheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Dipl.-Ing. Architekt
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Andreas Förth Kitzingen

Andreas Förth

Bausachverständiger und Baugutachter

Hauptstr. 105m
97320 Großlangheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Maler- und Lackierermeister
  • Sachverständiger für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
  • Staatlich geprüfter Betriebsmanager Fachrichtung Farbtechnik

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kitzingen stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. Architekt Herr Rolf Hofmann
  • Herr Andreas Förth
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Architekt Herr Rolf Hofmann, Herr Andreas Förth, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kitzingen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kitzingen kommen bzw. sich nicht in Kitzingen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kitzingen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Kitzingen befindet sich im nordbayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und ist als Große Kreisstadt Sitz des Landratsamts Kitzingen.

Kitzingen liegt 20 km nordwestlich von der Universitäts- und Regierungsstadt Würzburg und 34 km nördlich von der Industriestadt Schweinfurt entfernt.

Neben Kitzingn liegen die Gemeinden Schwarzach am Main, Großlangheim, Rödelsee, Mainbernheim, Marktsteft, Sulzfeld am Main, Ochsenfurt, Biebelried, Buchbrunn, Mainstockheim, Albertshofen und Dettelbach.

Die Stadt umfasst ein Gebiet von 4.699 ha, welches zurzeit von 22.429 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.

Der Ortsname ist auf die Geschichte der Stadt Kitzingen zurückzuführen. Die Gründungssage erzählt von einem Schäfer Kitz oder Chiez, welcher den verlorenen Handschuh bzw. Schleier der Hadeloga fing.

In Kitzingen gibt es einige Bauwerke und Sehenswürdigkeiten zu entdecken, dazu zählen die Alte Mainbrücke welche die rechtsmainische Altstadt von Kitzingen mit der linksmainischen Vorstadt Etwashausen verbindet. Weiterhin den Falterturm, welcher für seinen krummen Helm bekannt ist. Die Wehranlage umfasste ursprünglich mehr als 30 Türme. Die Alte Synagoge wurde in den 1990er Jahren aufwendig restauriert und dient heute als Kulutrraum und Konzertsaal.

Verschiedene Vereine gestalten das Freizeitleben der Einwohner von Kitzingen mit, dazu gehören unteranderem folgende Sport- und Freizeitvereine: Fußballvereinigung Bayern Kitzingen 1911 e.V., Siedler-Sport-Verein 1949 e.V., TSV Hohenfeld 1911 e.V., Königlich Privilegierte Schützengesellschaft von 1408 Kitzingen, Luftsportclub Kitzingen e.V. (ältester Luftsportverein Bayerns), Kitzinger Ruderverin von 1897 e.V..

Wichtige Anlaufstellen:

 

Stadtverwaltung:

Kaiserstraße 13/15

97318 Kitzingen

 

Bauamt:

Schulhof 2

97318 Kitzingen

 

Landratsamt:

Kaiserstraße 4

97318 Kitzingen

 

Amtsgericht:

Friedenstraße 3A

97318 Kitzingen

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